Neues Begutachtungsassessment (NBA)

Pflegegrad berechnen

Eine Einschätzung des Pflegegrades nach den sechs Modulen des Begutachtungsinstruments gemäß § 15 SGB XI und den Begutachtungsrichtlinien (BRi) Pflege des MD Bund (Stand 21.08.2024).

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Schätzen Sie für jedes Modul direkt den Schweregrad der Beeinträchtigung ein, ohne die Einzelitems zu erfassen. Geeignet für eine schnelle Orientierung — für eine belastbare Einschätzung empfiehlt sich der Detailmodus.

1 · Mobilität

Positionswechsel, Sitzen, Umsetzen, Fortbewegen, Treppensteigen.

2 · Kognitive und kommunikative Fähigkeiten

Orientierung, Erinnern, Entscheiden, Verstehen, Kommunikation.

3 · Verhaltensweisen und psychische Problemlagen

Aggression, Ängste, Wahnvorstellungen, Antriebslosigkeit u. a.

4 · Selbstversorgung

Waschen, Kleiden, Essen, Trinken, Toilette, Kontinenz, Ernährung.

5 · Krankheits-/therapiebedingte Anforderungen

Medikation, Injektionen, Arztbesuche, Therapiemaßnahmen.

6 · Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte

Tagesablauf, Schlafen, Beschäftigung, Kontaktpflege.

Ergebnis der Einschätzung

Kein Pflegegrad

Gesamtpunktwert

0 / 100

Keine Pflegebedürftigkeit im Sinne des SGB XI

Zusammensetzung des Gesamtpunktwerts

012,52747,57090100
M1Mobilität
keine0 Pkt.
M2Kognitive/komm. Fähigkeiten
keine0 Pkt.
M3Verhalten/psych. Problemlagennicht gewertet (Modul 2 höher)
keine0 Pkt.
M4Selbstversorgung
keine0 Pkt.
M5Krankheitsbed. Anforderungen
keine0 Pkt.
M6Alltagsleben/soz. Kontakte
keine0 Pkt.